An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremein. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Überprüfung Veröffentlichungspflichten
An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremein. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Letzte Aktualisierung: 14/07/2025